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Panikschlösser

Fluchtwege, Rettungswege, Notausgänge haben nur einen Hintergrund - Sie dienen der Sicherheit von Personen.  Im Falle einer Gefahr durch Feuer, Rauch, Explosion, Gas, Wasser oder sonstigen Gefahren,  sollen Personen über die Flucht- oder Rettungswege durch die Notausgänge in Sicherheit gelangen. Fluchtwege müssen daher entsprechend gekennzeichnet werden durch beleuchtete oder nachleuchtende Fluchtwegschilder. An den Türen der Notausgänge selbst oder unmittelbar darüber, müssen ebenfalls solche Fluchtwegschilder angebracht sein. Damit man nun auch die Notausgänge vernünftig abschließen kann, benötigt man entsprechende Panikschlösser oder auch Anti-Panikschlösser.  Ja Sie haben richtig gelesen, Fluchttüren dürfen abgeschlossen werden und aus versicherungstechnischen Gründen müssen sie es sogar. Aber das geht nur mit den entsprechenden Panikschlössern.

Es gibt Panikschlösser mit unterschiedlichen Funktionen:

  • Panikschlösser mit Wechselfunktion (E).  Auf der Türaußenseite befindet sich beim Türbeschlag ein fester Knopf. Die Tür kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Auf der Innenseite befindet sich am Türbeschlag ein Drücker (Türklinke). Über den Türdrücker kann die Tür jederzeit geöffnet werden, auch im verschlossenen Zustand.
  • Panikschlösser mit Umschaltfunktion (B). Auf beiden Seiten der Tür befindet sich ein Türdrücker am Beschlag. Durch Schalten des Schlosses (über den Schlüssel von außen oder innen) kann der Außendrücker zugeschaltet werden, so dass die Tür auch von außen jederzeit begangen werden kann. Durch Wegschalten dieser Funktion mit einem Schlüssel bewegt sich der Außentürdrücker ins Leere. Die Tür kann von außen nur noch mit passendem Schlüssel geöffnet werden. Von innen ist die Tür über den Türdrücker jederzeit zu öffnen.
  • Panikschlösser mit Durchgangsfunktion (D). Für alle Türen, die zeitweise einen Durchgang von außen und von innen ermöglichen müssen. In der Grundstellung ist die Tür von beiden Seiten über den Türdrücker zu öffnen. Nach Verriegeln der Tür ist die Außenseite blockiert. Wird die Tür von innen über den Drücker betätigt, entsteht sofort wieder die Grundstellung.

Es gibt Panikschlösser für einflüglige und für zweiflüglige Türen und die dazugehörigen Türbeschläge.  Bei neuen Türen müssen grundsätzlich die verwendeten Panikschlösser und die zu verwendenden Türbeschläge aufeinander abgestimmt sein (müssen zusammen geprüft worden sein). Bei Bestandstüren gibt es Außnahmen. Grundsätzlich sollten jedoch nur geprüfte Türbeschläge und geprüfte Panikschlösser verwendet werden. Die Bestimmungen über Fluchtwege und Panikschlösser sowie deren Beschläge finden sich in den Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125. Wir haben die gängisten Panikschlösser und Beschläge lagermäßig. Fragen Sie uns - wir beraten Sie gern.

Die Sicherung von Fluchttüren kann man über entsprechende Fluchtwächter erreichen. Damit Notausgänge nicht einfach unkontrolliert geöffnet werden, wenn z.B. gar kein Notfall vorliegt, ist die Verwendung von Fluchtwächtern angebracht. Fluchtwächter werden unterhalb des Türdrückers montiert. Es gibt Fluchtwächter für einfache Türbeschläge oder für Türen mit Glaseinsatz und natürlich auch für Panikstangenverschlüsse. Wird eine Tür über den Türdrücker geöffnet, gleitet der Fluchtwächter nach unten, rastet ein und gibt einen lauten (85 db) Signalton ab. Hier kann man zwischen einem 3-Minuten oder Daueralarm wählen. Der Alarm kann nur mit einem Schlüssel zurückgesetzt werden. Es gibt auch Fluchtwächter mit Voralarm.

Selbstverständlich gibt es auch komfortablere Lösungen zur Fluchtwegsicherung. Durch den Einsatz von Türfeststellanlagen, Haltemagneten, tastergesteuerten Türentriegelungen und elektrischen Türöffnern können Flucht- und Rettungswege optimal in den Betriebsablauf integriert werden.

Anm.  Die Verwendung der roten Notschlüsselkästen für Fluchttüren ist seit vielen Jahren nicht mehr zulässig!